Transport- und Speditionsrecht

Als Transportrecht wird allgemein die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die die Regelung des Transportes von Gütern betreffen. Das Kernstück des nationalen Transportrechts befindet sich im Vierten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB). Neben den allgemeinen Bestimmungen zu typischen Verträgen im Handelsrecht, sind hier drei Transportgeschäftstypen gesetzlich ausgeformt:
das Frachtgeschäft (§§ 407 ff. HGB), das Speditionsgeschäft (§§ 453 ff. HGB) und das Lagergeschäft (§§ 467 ff. HGB).

Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung kann insbesondere das Transportrecht nicht an den nationalen Grenzen halt machen. Bedeutende Vorschriften finden sich insbesondere in völkerrechtlichen Verträgen, wobei hier namentlich das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR – betrifft den Gütertransport per LKW), das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die Regelungen im Montrealer Abkommen (Luftverkehr) genannt sein sollen. Eine gut gepflegte Datenbank zu Vorschriften für das Transportrecht ist auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht veröffentlicht.

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Я присоединяюсть к международным санкциям и временно приостанавливаю мои услуги для русских граждан. Я требую от русских властей немедленно прекратить наступательную противозаконную войну против Украины. Кроме того я требую от русских граждан, которые составляют основу для русских властей, больше не поддерживать систему диктатора Путина. Слава Украïнi