Als Handelsrecht bezeichnet man allgemein das Sonderrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht baut auf dem Privatrecht auf – es unterscheidet sich insoweit, als die besondere Interessenlage im Handelsverkehr dies erfordert. Die wichtigsten gesetzlichen Normen des Handelsrechts sind im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert.
Das Gesellschaftsrecht hat die verschiedenen Rechtsformen, die privaten Gemeinschaften zur Verfügung stehen zum Gegenstand sowie die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten. Trotz des „Numerus clausus“ der Rechtsformen von Gesellschaften besteht bei der Gestaltung der Gemeinschaften ein großer Spielraum: zu beachten sind die unterschiedlichen Auswirkungen der Rechtsform auf die Haftung, auf die Organisationsstruktur und Kontrolle, sowie auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenbarungspflichten. Schließlich hat die Wahl der Rechtsform Auswirkungen auf das Steuer- und Mitbestimmungsrecht, so dass die Wahl der jeweils vorzugswürdigen Rechtsform für den Erfolg eines Unternehmens bedeutsam ist.
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