Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Handelsrecht bezeichnet man allgemein das Sonderrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht baut auf dem Privatrecht auf – es unterscheidet sich insoweit, als die besondere Interessenlage im Handelsverkehr dies erfordert. Die wichtigsten gesetzlichen Normen des Handelsrechts sind im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert.

 

Das Gesellschaftsrecht hat die verschiedenen Rechtsformen, die privaten Gemeinschaften zur Verfügung stehen zum Gegenstand sowie die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten. Trotz des „Numerus clausus“ der Rechtsformen von Gesellschaften besteht bei der Gestaltung der Gemeinschaften ein großer Spielraum: zu beachten sind die unterschiedlichen Auswirkungen der Rechtsform auf die Haftung, auf die Organisationsstruktur und Kontrolle, sowie auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenbarungspflichten. Schließlich hat die Wahl der Rechtsform Auswirkungen auf das Steuer- und Mitbestimmungsrecht, so dass die Wahl der jeweils vorzugswürdigen Rechtsform für den Erfolg eines Unternehmens bedeutsam ist.

 

Rechtsanwalt Alexander Lehmann begleitet Sie bei Ihren ersten unternehmerischen Schritten, bei der Wahl der richtigen Rechtsform und Gründung einer Gesellschaft, er berät Sie bei der Gestaltung und Verbesserung der Satzung Ihres Unternehmens bis hin zur dessen Abwicklung. Ferner ist Rechtsanwalt Lehmann Ihr Ansprechpartner für alle Probleme und Streitigkeiten sowohl im Innenverhältnis, d.h. zwischen den Gesellschaftern bzw. im Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft, als auch im Verhältnis zu anderen Akteuren im Rechtsverkehr.

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Я присоединяюсть к международным санкциям и временно приостанавливаю мои услуги для русских граждан. Я требую от русских властей немедленно прекратить наступательную противозаконную войну против Украины. Кроме того я требую от русских граждан, которые составляют основу для русских властей, больше не поддерживать систему диктатора Путина. Слава Украïнi