Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit in abhängiger Tätigkeit geleisteter Arbeit, d.h. die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Maßgebliche Quelle ist dabei der Arbeitsvertrag, aber auch einschlägige Entscheidungen der Arbeitsgerichte bzw. des Bundesarbeitsgerichts. Hiernach ist der Arbeitnehmer zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und hat den Weisungen seines Arbeitgebers im Hinblick auf Ort, Art und Zeit der Arbeitsleistung zu folgen.

 

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist es wichtig, sich möglichst rasch Klarheit über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung zu verschaffen, da eine Kündigungsschutzklage nur binnen drei Wochen erhoben werden kann. Ist diese Frist abgelaufen, gilt die Kündigung auch dann als wirksam, wenn hierzu berechtigende Kündigungsgründe nicht vorgelegen haben.

Im Unterschied zu „normalen“ zivilrechtlichen Auseinandersetzungen besteht im Arbeitsrecht bis zum Abschluss der ersten Instanz kein Anspruch der obsiegenden Parteien auf Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten. Dies ist eine gesetzgeberische Entscheidung, die den Betriebsfrieden dienen soll. Daher ist es für Arbeitnehmer ratsam, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorzuhalten.

 

RA Lehmann hilft Ihnen bei Problemen im Arbeitsrecht weiter. Er berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung und im Kündigungsschutzproess. Darüber hinaus vertritt RA Lehmann Ihre Interessen bei einer Lohnklage.

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Stand with Ukraine

Я присоединяюсть к международным санкциям и временно приостанавливаю мои услуги для русских граждан. Я требую от русских властей немедленно прекратить наступательную противозаконную войну против Украины. Кроме того я требую от русских граждан, которые составляют основу для русских властей, больше не поддерживать систему диктатора Путина. Слава Украïнi