Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit in abhängiger Tätigkeit geleisteter Arbeit, d.h. die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Maßgebliche Quelle ist dabei der Arbeitsvertrag, aber auch einschlägige Entscheidungen der Arbeitsgerichte bzw. des Bundesarbeitsgerichts. Hiernach ist der Arbeitnehmer zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und hat den Weisungen seines Arbeitgebers im Hinblick auf Ort, Art und Zeit der Arbeitsleistung zu folgen.
Im Unterschied zu „normalen“ zivilrechtlichen Auseinandersetzungen besteht im Arbeitsrecht bis zum Abschluss der ersten Instanz kein Anspruch der obsiegenden Parteien auf Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten. Dies ist eine gesetzgeberische Entscheidung, die den Betriebsfrieden dienen soll. Daher ist es für Arbeitnehmer ratsam, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorzuhalten.