Vorläufige Untersagung der Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer

(OLG Brandenburg, Urt. vom 10.11.2021, Az. 4 U 97/21) Der GmbH-Geschäftsführer wird grundsätzlich von der Gesellschafterversammlung berufen, welche auch für die Abberufung zuständig ist. Doch was ist, wenn aufgrund der Mehrheitsverhältnisse der Gesellschafterversammlung und der formalen Beschlussanforderungen mit dem Nichtzustandekommen von Beschlüssen gerechnet werden muss? Grundsätzlich ist in einem solchen Fall gleichwohl auf Entscheidung der […]